Q&A

SOLARGESETZ BERLIN erklärt

By Daniel O’Reilly l  ARCH x TECTURE

Die Berliner Solarverordnung schreibt ab dem 1. Januar 2023 die Installation von Aufdach-Solaranlagen auf allen nicht-öffentlichen Bauvorhaben in Berlin vor. Neben Neubauten sind auch bestehende Gebäude eingeschlossen, wenn das Dach wesentlich verändert wird. Dabei wird nicht zwischen Wohn-, Gewerbe- und Industriegebäuden unterschieden. 

Sowohl vom Bund als auch vom Land Berlin werden erhebliche Zuschüsse und zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeiten gewährt. Darüber hinaus kann die Installation von Solarmodulen zu passiven Einnahmen für Ihr Gebäude führen, da das Stromnetz Berlin (Netzbetreiber) Ihnen überschüssige Energie, die in das Netz eingespeist wird, vergütet.

Ausnahmen bestehen für:

  • unterirdische Gebäude, Gewächshäuser und Zelte.
  • Gebäude mit einer Nutzfläche von 50 qm oder weniger
  • Garagen und Nebenanlagen, wenn das Hauptgebäude bereits in die Solarpflicht einbezogen ist. 
  • Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen
  • im Falle der technischen Unmöglichkeit

Was ist eine wesentliche Änderung des Daches?

Wenn 50 % oder mehr der Abdichtungsschicht des Daches (d. h. Dachziegel, Metallverkleidung, Bitumen usw.) ersetzt werden.

Bin ich durch die regelmäßige Wartung meines Daches verpflichtet, Sonnenkollektoren zu installieren?

Nein. Die regelmäßige Wartung der wasserführenden Schicht (Dachhaut oder Dacheindeckung) löst die Solarpflicht nicht aus. Wenn jedoch aufgrund schwerer Sturmschäden eine grundlegende Sanierung des Daches notwendig ist, kann dies die Solarpflicht auslösen.

Wie viele Solarmodule werden benötigt?

Neue Gebäude: 30% der Bruttodachfläche

Bestehende Gebäude: 30 % der Nettodachfläche

Ausnahmeregelungen für kleinere Wohngebäude:

  • Bei Wohngebäuden mit maximal zwei Wohnungen ist es daher ausreichend, wenn die installierte Leistung zwei Kilowatt erreicht. Diese Grenze gilt vor allem für Zweifamilienhäuser.
  • Bei Wohngebäuden mit mindestens drei und höchstens fünf Wohnungen ist es ausreichend, wenn die installierte Leistung drei Kilowatt erreicht.
  • Bei Wohngebäuden mit mindestens sechs und höchstens zehn Wohnungen ist es ausreichend, wenn die installierte Leistung sechs Kilowatt erreicht.

Gibt es Alternativen?

Ja. Die Installation einer thermischen Solaranlage auf dem Dach erfüllt ebenfalls die Verordnung. Dies kann in Verbindung mit einem Gründach (d.h. bepflanzt) erfolgen, wofür es zusätzliche Zuschüsse vom Land Berlin gibt.

Auch die Installation einer Solaranlage auf anderen Flächen, wie z. B. der Fassade, würde die Verordnung erfüllen.

Wie kann ich die potenzielle Rendite einer Solaranlage berechnen?

Verwenden Sie diesen Rechner der Berliner Regierung.

Welche Zuschüsse gibt es?

Wohnungsneubauförderung – Land Berlin

Das Land Berlin bietet auch eine Förderung für den Wohnungsneubau an. Diese Förderung kann auch für den Dachgeschossausbau genutzt werden, wenn der Ausbau zu einer neuen Wohnung führt. Die Höhe der Förderung hängt vom Einkommen des Bauherrn ab.

GründachPLUS Berlin

Förderung bis zu 15.000 EUR Planungs- und Beratungskosten für nachhaltige Dach- und Fassadenbegrünung.

Effiziente GebäudePLUSBerlin

Zuschuss für energetische Sanierung. Wegen enorme Nachfrage ist momentan nur Fördermodul 3 verfügbar, alternative Finanzierung durch den Bund über BAFA möglich.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – Berlin

Die maximale Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden beträgt 60.000 Euro pro Wohneinheit und 600.000 Euro pro Gebäude.

EnergiespeicherPLUS – Berlin

Gefördert wird die Anschaffung von netzgekoppelten Stromspeichern in Verbindung mit neu installierten Photovoltaikanlagen. Es wird ein Zuschuss von bis zu 300 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität gewährt.

SolarPLUS – Berlin

Mit SolarPLUS wurde das 2022 beendete Förderprogramm EnergiespeicherPLUS erweitert und fortgeführt.

Wenn Sie mehr über das Solarpotenzial einer Dachsanierung erfahren möchten, kontaktieren Sie uns noch heute.