Der Bau eines völlig neuen Gebäudes oder die bauliche Veränderung eines bestehenden Gebäudes muss von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des jeweiligen Landkreises geprüft und genehmigt werden. Auf jeder Baustelle gelten eine Vielzahl von Regeln und Vorschriften, die bereits im Planungsprozess berücksichtigt werden müssen. Die Einhaltung dieser Vorschriften gewährleistet die Sicherheit und Eignung des geplanten Projekts. Erst nach Erhalt der offiziellen Genehmigung kann der Bauprozess beginnen.
Fälle, in denen ein Bauantrag gestellt werden muss:
Bau eines neuen Gebäudes
Erweiterung eines bestehenden Gebäudes
Veränderungen an der äußeren Fassade eines Gebäudes
Änderung der Nutzung einer Wohnung oder eines Gebäudes
Hinzufügung eines Aufzugs oder Balkons
Fälle, in denen kein Bauantrag erforderlich ist:
Gartenhäuser oder Carports bis zu einer bestimmten Größe.
Hinweis: Jedes Bundesland in Deutschland hat eigene Vorschriften. Unabhängig von der Größe Ihres Projekts sollten Sie sich vor Baubeginn unbedingt mit den zuständigen Behörden in Ihrer Region in Verbindung setzen.
Welche Unterlagen müssen im Bauantrag enthalten sein?
In einigen Fällen sind zusätzliche Unterlagen erforderlich:
Nachbarschaftszustimmung zum Projekt
Fotodokumentation des Grundstücks
Anordnung der Außenvegetation, „Biotopflächenfaktor“
Antragsformular bei den Wasserbehörden
Je nach Komplexität des Projekts und der Auslastung der lokalen Bauaufsichtsbehörden kann die Prüfung von zwei Wochen bis zu mehreren Monaten dauern.
Geduld ist der Schlüssel, wenn es um die deutsche Bürokratie geht. Der Antrag selbst garantiert noch nicht die Genehmigung des Projekts, aber die Wahl des richtigen Partners für die Planung des Gebäudes und die Bearbeitung aller Formalitäten kann den Prozess erheblich erleichtern.
Wenn Sie ein Bauvorhaben planen, melden Sie sich gerne bei uns.